Nutzen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen!
Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind Leistungen, die nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz, direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen werden. Zusätzlich erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage). |